Verordnung zu Krümmung des Regenbogens

Regenbogen

War es bisher ein Naturphänomen, möchte die Kommission nun die Vereinheitlichung und damit die Reglementierung der Krümmung des Regenbogens bestimmen.

Es gab schon viele Reglementierungen deren Sinn oder Unsinn heftig diskutiert wurden und möglicherweise auch noch werden - ja, sogar noch über die nächsten Jahrhunderte für Gesprächsstoff sorgen. Aber diese, erst kürzlich an die Presse herangetragene Information schlägt wohl alles bisher Dagewesene: die Krümmung des Regenbogens wird vereinheitlicht!

Eigentlich ist es ja ein Naturschauspiel, das durch Reflexion entsteht - ein jeder annähernd kugelförmige Regentropfen bricht das Sonnenlicht beim Ein- und Austritt und reflektiert es an seiner eigenen Tropfen-Rückwand. Wir als Beobachter haben genau diese Rückwand im Blickfeld, die Sonne im Rücken und der Sonnenstrahl selbst wird damit gebrochen und zerlegt wieder an unser Auge weitergegeben.
Ja, genauso kennen wir das auch - und das Schöne daran: wir sehen immer eine Krümmung, mal mehr, mal weniger davon - und im Idealfall sogar einen ganzen Regenbogenkreis. Und genau das passt unserer Kommission nicht. Denn jeder hat ein Anrecht, den Regenbogen so zu sehen, wie er aus der Natur her entsteht!

Dies sorgte natürlich für Gesprächsstoff in den Runden der Abgeordneten - doch nach langen und intensiven Verhandlungen einigten sich die Kommissare auf 42° respektive auf 51°. Wobei letztere Krümmung ausschliesslich auf den äusseren Regenbogen, der nur manchesmal gut erkennbar zu sehen ist, anwendbar ist.
Absurd? Verständlich? Nein, leider die Wahrheit ...

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